Sie wollen Ihr Kind vom Einrichtungsbesuch abmelden?

Hier finden Sie die notwendigen Infos:

  • Der Betreuungsvertrag kann mit einer einmonatigen Frist zum 1. des Monats gekündigt werden.
  • Zwischen dem 1.6. und 31.8. ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen (z.B. einem Umzug) möglich.
  • Eine Kündigung ist immer schriftlich zu verfassen. Ein formloses Schreiben genügt. Gerne können  Sie einfach unseren Vordruck benutzen.

  

 

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Hausordnung.