Sie wollen Ihr Kind vom Einrichtungsbesuch abmelden?
Hier finden Sie die notwendigen Infos:
- Der Betreuungsvertrag kann mit einer einmonatigen Frist zum 1. des Monats gekündigt werden.
- Zwischen dem 1.6. und 31.8. ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen (z.B. einem Umzug) möglich.
- Eine Kündigung ist immer schriftlich zu verfassen. Ein formloses Schreiben genügt. Gerne können Sie einfach unseren Vordruck benutzen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Hausordnung.